Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel

1. Bestellungen

Bestellungen werden vom Verlag durch Erteilung der Rechnung oder Auftragsbestätigung angenommen. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht. Bestellungsannahme erfolgt auch durch Absendung der Lieferung.

2. Lieferung

Die Bücher des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Weiler bei Bingen geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.

3. Transportrisiko

Alle Sendungen gehen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Käufers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von der Post oder dem Paketdienst Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden.

4. Beschaffenheitsvereinbarung

Der Verlag gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

5. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

5.1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

5.2. Mängel eines Teils der gelieferten Liefergegenstände berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung gilt Entsprechendes.

5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes beseitigen.

5.4. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.

5.5. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer.

6. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

6.1. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit nicht Ziffer 6.2. etwas anderes vorsieht.

6.2. Ausnahmsweise haftet der Verlag a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; im übrigen b) gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

6.3. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

6.4. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des Verlages.

7.2. Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

7.3. Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.

7.4. Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird.

Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an.

Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offen zulegen und Forderungen selbst einzuziehen.

Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.

8. Preise

8.1. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.

8.2. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für Preis gebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen.

8.3. Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Zahlung

Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Zahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu zahlen.

10. Zahlungsverzug

Im Falle des Verzuges sind die gesamten im Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.

11. Rückgaberecht

Ein Rückgaberecht besteht nur bei Büchern. Ohne schriftliches Einverständnis des Verlages werden keine Rücksendungen akzeptiert. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und das Risiko der Rücksendung. Bei Rücksendungen behält sich der Verlag eine angemessene Bearbeitungsgebühr vor.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Weiler bei Bingen. Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Bingen.

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zuletzt aktualisiert: Dienstag, 4. Mai 2004, 09:44 Uhr